Betreff: Ausdehnung der EU-Verordnung 2560/2001 über grenzüberschreitende
Zahlungen in Euro auf Norwegen, Island und Liechtenstein
Der EWR-Ausschuss hat beschlossen, den Geltungsbereich der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro (2560/2001) auf die EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein auszudehnen.
Norwegen und Island haben die Verordnung in nationales Recht umgesetzt.
Kreditinstitute der EU sind ab 1. Jänner 2005 verpflichtet, für grenzüberschreitende kartengestützte Zahlungsvorgänge sowie grenzüberschreitende Überweisungen in die EWR-Staaten Norwegen und Island in Euro bis zu einem Betrag von EUR 12.500,00 unter Angabe von IBAN und BIC die gleichen Entgelte wie für entsprechende inländische Zahlungsvorgänge zu verlangen.
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